Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Verkauf und Lieferung erfolgt zu unseren gültigen Geschäftsbedingungen, die wir als bekannt voraussetzen. Ihnen ansonsten auf Anfrage jederzeit gerne zusenden. Mit der Erteilung des Auftrags erklärt der Vertragspartner, dass ihm die Geschäftsbedingungen bekannt sind und er mit diesen einverstanden ist. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners haben keine Gültigkeit. Die Annahme von Lieferungen und die Bezugnahme des Vertragspartners führen nicht zu deren Geltung, auch wenn VundF den Geschäftsbedingungen nicht widerspricht. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch VundF.

Angebot und Vertragsabschluß

Die Angebote von VundF sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen werden erst dann rechtswirksam, wenn VundF schriftlich bestätigt oder ausgeliefert hat. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabsprachen.
VundF liefert ausschließlich an Gewerbetreibende , Behörden , Firmen , nationale und internationale Organe. VundF behält sich vor, sich stichprobenartig Gewerbezulassungen vorlegen zu lassen. Sollten wir bei einer Stichprobe feststellen, dass der Kunde keine Gewerbezulassung besitzt, behalten wir uns das Recht des Vertragsrücktitts vor.

Preise

Für Erzeugnisse, die durch VundF vertrieben werden, wird die am Tage der Lieferung gültige EURO Preisliste zugrunde gelegt. Die Preise verstehen sich ab Lager VundF. Versandkosten und die Versicherungskosten gemäß Ziff. 5 der Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Auftraggebers, es sei denn, eine andere Regelung ist ausdrücklich vereinbart. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. VundF-Preislisten bilden kein Vertragsangebot.
Sollte ein Kunde Ware bestellen und nicht abholen, sofern dies vereinbart wurde, behalten wir uns das Recht der Vertragsstrafe, bzw. des Schadensersatzes in Höhe von 15% des Auftragswertes, jedoch mindestens 500 € in Rechnung zu stellen vor.

Lieferungsverpflichtung und Gefahrübergang

Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform. Die Lieferverpflichtung endet, wenn die Lieferung durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse ganz oder teilweise unmöglich wird. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei einem von VundFs Lieferanten eintreten. In diesen Fällen kann VundF wahlweise vom Vertrag zurücktreten oder die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinausschieben. Im letzten Falle ist der Käufer nicht berechtigt, Aufträge zurückzuziehen, Teillieferungen zurückzuweisen oder Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art zu stellen. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Lieferung das Lager von VundF bei Abholung verlassen hat, ansonsten bei Versendung mit der Übergabe an die Post, den Frachtführer oder Spediteur. Dies gilt auch, wenn durch Sondervereinbarung die Versandkosten durch VundF übernommen werden.

Versicherung

VundF versichert vorbehaltlich besonderer Vorgaben des Kunden sämtliche Lieferungen gegen Verlust, Diebstahl oder sonstige Transportschäden auf Kosten des Kunden bis max. Euro 750,-; optional bis max. Euro 5000,- möglich (bitte bei der Bestellung angeben). Im EU-Ausland oder weltweit bis Euro 750,- . Dem Kunden obliegt die Pflicht, die nach Zivilrecht notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um durch Transport entstandene Schäden regulieren zu können.

Zahlung und Eigentumsvorbehalt

Die Zahlung der bestellten Ware kann ohne Skontoabzug per Nachnahme, Vorauskasse oder Bankeinzug erfolgen. Andere Zahlungsbedingungen müssen von VundF schriftlich bestätigt werden. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum von VundF, dies gilt auch bei Weiterveräußerung (verlängerter EV), Verbindung oder Verarbeitung der gelieferten Ware.
Bei Auftragserteilung von Sonderanfertigungen oder Werksanfertigungen sind 50 % des vollen Kaufpreises als Anzahlung zu leisten. Bei Abholung / Übergabe der Ware in Bezug auf die Fertigstellungsanzeige, welche Telefonisch, persönlich, schriftlich, per E-Mail oder Fax erfolgen kann, sind die verbleibenden 50 % des vollen Kaufpreises zu leisten ( Ausnahmen sind Finanzierung oder Leasingverträge ).

Gewährleistung und Haftung

VundF bietet beim Verbrauchsgüterkauf (Neuware) 2 Jahre Gewährleistung entsprechend dem durch das neue Schuldrecht umgesetzten EU-Richtlinien, ansonsten 1 Jahr. Die Gewährleistungsfrist beginnt ab dem Rechnungsdatum. VundFs Gewährleistung erstreckt sich zunächst auf die Nachbesserung der gelieferten Ware. VundF behält sich das Recht der Nachbesserung vor. VundF haftet für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, falls die Pflichtverletzung keine wesentliche Vertragspflicht betrifft, in diesem Fall ist VundFs Haftung jedoch auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt. VundF haftet nicht für Herstellergarantien. VundF haftet nicht für Mängel, die infolge fehlerhafter Handhabung (wie z.B. Fehlbedienung, unsachgemäßer Gebrauch) oder durch Fremdeinwirkung entstanden sind. Sämtliche bauliche Veränderungen und Nachrüstungen seitens des Kunden haben ohne vorherige Freigabe durch uns das sofortige Erlöschen der Garantie zur Folge ! In diesem Zusammenhang stehende Schäden / Reparaturen gehen dann Zulasten des Kunden .

Reklamationen

VundF entscheidet über Art und Weise des Versands, es sei denn, der Auftraggeber gibt eine besondere Versandart vor. Abweichungen zwischen Rechnung oder Lieferschein und der tatsächlich gelieferten Ware müssen vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch drei Arbeitstage nach Erhalt der Ware, VundF schriftlich mitgeteilt werden. Reklamationen bezüglich der Warenbeschaffenheit (Beschädigungen usw.) müssen unverzüglich erfolgen. Sie sind in jedem Falle verspätet, wenn sie nicht zehn Tage nach Erhalt der Ware oder wenn der Mangel erst später erkennbar ist, 10 Tage nach der Entdeckung des Mangels VundF schriftlich unter Angabe von Rechnungs-Nr. und Datum zugegangen sind.

Rücknahme

Außer den unter Ziffer 8 aufgeführten berechtigten Beanstandungen, dürfen Waren nur mit vorheriger Zustimmung von VundF zurückgesandt werden. Systeme, die auf Kundenwunschspeziell angefertigt wurden, sind vom Umtausch und der Rücknahme ausgeschlossen. VundF liefert keine Ware auf Probe.